Richtlinie der Gemeinde Allendorf (Eder)zur Förderung Erneuerbarer Energien sowie der Wärmedämmung bei Bestandsgebäuden



Ziel der Förderung

 

(1) Die Gemeinde Allendorf (Eder) fördert im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Antrag nachstehende Maßnahmen in und an Bestands-Wohngebäuden, die auf der Nutzung erneuerbarer Energien beruhen und/oder die Energieverluste der genannten Gebäude reduzieren.

Mit der Richtlinie möchte die Gemeinde Allendorf (Eder) ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihre Bürger in deren Klimaschutzaktivitäten unterstützen.

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderung kann nur im Rahmen der für diesen Zweck bereitgestellten Haushaltsmittel und bei Vorliegen der geforderten Voraussetzungen bewilligt werden.

Auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

(2) Gefördert werden Maßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, die bis zum 31.12.2011 errichtet wurden und im Gemeindegebiet Allendorf (Eder) liegen. Maßgebend ist das Datum der Baugenehmigung. Bauliche Maßnahmen müssen von Fachfirmen ausgeführt werden. Eigenbauanlagen werden nicht gefördert.

(3) Wohngebäude im Sinne dieser Richtlinie sind Gebäude, deren beheizte Fläche mindestens 50% der Wohnnutzung dient.

(4) Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen für die in ihrem Eigentum stehenden selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäude und Wohnungen. Bei Eigentumswohnungen sind die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage oder von ihnen bevollmächtigte Personen antragsberechtigt. Für Mikro-Photovoltaikanlagen sind auch Mieter antragsberechtigt. Institutionellen Vermietern kann kein Zuschuss gewährt werden.

(5) Der entsprechende Förderantrag ist vor Beauftragung der Ausführung der Maßnahme bei der Gemeinde Allendorf (Eder) zu stellen. Bei Mikro-Photovoltaikanlagen ist der Antrag vor dem Erwerb zu stellen. Eine rückwirkende Förderung bereits beauftragter, begonnener oder abgeschlossener Maßnahmen sowie bereits erworbener Produkte ist ausgeschlossen.



weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten PDF-Datei

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