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Härtefallhilfe für Heizkosten zu nicht leitungsgebundenen Energieträgern
Ab dem 4. Mai 2023 können Privathaushalte in Hessen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle nutzten und mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten, eine Härtefallhilfe beantragen.
Die Härtefallhilfe wird durch das Regierungspräsidium Darmstadt koordiniert und bietet eine Erstattung von 80% der Mehrkosten über dem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Die Antragsprüfung findet nach der Antragstellung statt.
Ein Online-Rechner steht zur Verfügung, um vorab zu ermitteln, ob Ihnen Härtefall-Hilfen zur Deckung der gestiegenen Energiekosten zustehen. Es ist zu beachten, dass der Rechner lediglich eine Orientierungshilfe darstellt und die tatsächliche Antragsprüfung nach der Antragstellung stattfindet.
Die Härtefallhilfe kann über ein zentrales Online-Portal der Kasse Hamburg beantragt werden. Unternehmen wie Wohnungsbaugesellschaften können als Zentralantragsstellende bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse Hamburg beantragen
Der Online-Rechner und der Antrag ist über folgenden Link zu erreichen:
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
Weitere Informationen von Land Hessen zu diesem Thema finden sie unter
https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/haertefallhilfe-energiekosten