Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch in unserer Gemeinde werden fünf Männer und Frauen gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten. Die Bewerber müssen in der Gemeinde Allendorf (Eder) wohnen und am 1.1.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Gesucht werden Bewerber mit sozialer Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sowie ausreichender geistiger und gesundheitlicher Eignung.

Die Schöffen sollen über eine hohe Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit verfügen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Es wird erwartet, dass sie sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterbilden und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt und tragen für jedes Urteil - ob Verurteilung oder Freispruch - die Verantwortung mit.

Die Bewerbungsfrist für das verantwortungsvolle Amt endet am 12. April 2023. Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde ein, sich für das Schöffenamt zu bewerben und damit einen wichtigen Beitrag zur Rechtsprechung zu leisten.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl finden Sie unter schoeffenwahl.de


Bewerbungen postalisch oder per E-Mail an:

Gemeindeverwaltung Allendorf (Eder)

Arno Becker

+49 6452 9131-25

Schulstr. 5

35108 Allendorf

Bewerbungsformular zum Download:

Vollständige Infomitteilung: