Verzicht auf die Erstellung eines Beteiligungsberichts nach § 123 a Hessische Gemeindeordnung (HGO)



Nach der vorgenannten Bestimmung hat die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dieser Dokumentation sind aber nur solche Beteiligungen aufzuführen, an denen die Gemeinde wenigstens 20 % Anteile hält.

Mit Beschluss vom 12.05.2022 hat die Gemeindevertretung für das Jahr 2021 festgestellt, dass die Gemeinde Allendorf (Eder) keine Beteiligungen im Sinne dieser Vorschrift hält; ein Beteiligungsbericht wird daher nicht erstellt. Der vorstehende Beschluss und die Tatsache, dass kein Beteiligungsbericht erstellt wird, werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Allendorf (Eder), den 30.05.2022

 

      Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Allendorf (Eder)

Claus Junghenn

Bürgermeister


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