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Bekanntgabe von Wasserhärtebereichen

Im Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 01.01.1987 sind folgende 3 Härtegrade festgelegt:
- Härtebereich 1 - weich - bis 8,4°dh*(bis 1,5mmol Gesamthärte/Liter)
- Härtebereich 2 - mittel - 8,4°dh bis 14°dh(1,5bis 2,5 mmol Gesamthärte/Liter)
- Härtebereich 3 - hart - mehr als 14°dh(mehr als 2,5 mmol Gesamthärte/Liter)
Die Gemeinde Allendorf (Eder) gibt nachstehend an alle Verbraucher den Härtebereich des in ihrem Versorgungsgebiet angebotenen Trinkwassersbekannt:
OT Allendorf Hochzone | Härtebereich 2 (10,57°dh) |
OT Allendorf Tiefzone | Härtebereich 2 (10,42°dh) |
OT Osterfeld | Härtebereich 2 (12,59°dh) |
OT Battenfeld | Härtebereich 2 (10,38°dh) |
OT Rennertehausen | Härtebereich 2 (11,12°dh) |
OT Haine | Härtebereich 2(11,71°dh) |
Die Wasserhärtebereiche können Sie auch auf unserer Internetseite einsehen.
Allendorf (Eder), den 06.10.2021
DER GEMEINDEVORSTAND
der Gemeinde Allendorf (Eder)
Claus Junghenn
Bürgermeister
* dh = Deutsche Härtegrade
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