Öffentliche Auslegung des Entwurfs der I.Nachtragshaushaltssatzung und des I. Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Allendorf (Eder) für das Haushaltsjahr 2021



Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Allendorf (Eder) für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den weitervorgeschriebenen Bestandteilen und Anlagen liegt entsprechend §§ 97 Abs.2 und 98 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Zeit vom12.10. bis 20.10.2021 während der Dienststunden der Verwaltung im Gebäude der Gemeindeverwaltung Allendorf (Eder), Schulstraße 5, 35108 Allendorf (Eder), Raum 2.02 zur Einsichtnahme öffentlich aus.


Allendorf (Eder), den 07.10.2021

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Allendorf (Eder)

Claus Junghenn

Bürgermeister


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