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Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens eines Mitglieds der Gemeindevertretung Allendorf (Eder)

Frau Rositta Krämer ist zum 31.05.2022 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 des hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle.
Daher stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der SPD mit den meisten Stimmen Herr Klaus Wolf, Berliner Straße 7, ist. Herr Klaus Wolf rückt somit für die Dauer der restlichen Wahlzeit bis 30.06.2023 in die Gemeindevertretung nach.
Jeder Wahlberechtigte kann aufgrund des § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Allendorf (Eder), Schulstr. 5, 35108 Allendorf (Eder), zu erheben.
Allendorf (Eder), den 01.06.2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Allendorf (Eder)
Claus Junghenn
Bürgermeister und Gemeindewahlleiter
weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten PDF-Datei
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