Amtliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Allendorf (Eder) / Bromskirchen über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft



Die Gemeinden Allendorf (Eder) und Bromskirchen sind aus Gründen des öffentlichen Wohls (§ 16 Hessische Gemeindeordnung, HGO) übereingekommen, dass sich die Gemeinde Bromskirchen in die Gemeinde Allendorf (Eder) eingliedert. Im Rahmen von Bürgerentscheiden (§ 8b HGO) am 14. März 2021 haben die Bürgerinnen und Bürger der beteiligten Kommunen diesem Vorschlag mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.

Die bisher auf der Basis öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen und der Verwaltungsgemeinschaft durchgeführten Aufgaben zwischen den Gemeinden Allendorf (Eder) und Bromskirchen werden mit Wirksamkeit zum 01. Januar 2023 von der Gemeinde Allendorf (Eder) wahrgenommen.

Die Verwaltungsgemeinschaft gilt zum 31.12.2022 als aufgelöst.


Genehmigung

Hiermit wird die Auflösung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Verwaltungsgemeinschaft Allendorf (Eder) - Bromskirchen“ mit Ablauf des 31.12.2022 nach § 30 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 und 35 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBI. 1 S. 307) zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 11.12.2019 (GVBI. S. 416) aufsichtsbehördlich genehmigt.

 

Korbach, den 6. Oktober 2022

- 7.1 Az.: 3 m 10 A –

 

Der Landrat

des Landkreises Waldeck-Frankenberg

als Behörde der Landesverwaltung

 

(S.)                                                (Jürgen van der Horst)

 


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