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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der I. Nachtragshaushaltssatzung und des I. Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Allendorf (Eder) für das Haushaltsjahr 2022

Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Allendorf (Eder) für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den weiter vorgeschriebenen Bestandteilen und Anlagen liegt entsprechend §§ 97 Abs. 2 und 98 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Zeit vom 19.10. bis 27.10.2022 während der Dienststunden der Verwaltung im Gebäude der Gemeindeverwaltung Allendorf (Eder), Schulstraße 5, 35108 Allendorf (Eder), Raum 2.02 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Allendorf (Eder), den 14.10.2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Allendorf (Eder)
Claus Junghenn
Bürgermeister
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