Jahresabschluss zum 31.12.2015



Auf Grund des § 114 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der z. Zt. geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 08.12.2022 folgenden Beschluss gefasst:

1. Beschluss der Verbandsversammlung

a) Der, dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015, als Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015, wird beschlossen. Das Bilanzvolumen beläuft sich auf insgesamt 17.701,85 Euro.

b) Der Bericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 22.11.2022 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.

c) Dem Verbandsvorstand wird nach § 114 der HGO für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt.

2. Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss mit allen Anlagen liegt in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschl. 10.01.2023 bei der Gemeindeverwaltung Allendorf (Eder), Schulstraße 5, 35108 Allendorf (Eder), während der Dienststunden, zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

 

Allendorf (Eder), den 20.12.2022

 

Der Verbandsvorstand

der Verwaltungsgemeinschaft Allendorf / Bromskirchen

 

Claus Junghenn, Vorstandsvorsitzender


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