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Haushaushaltssatzung des Abwasserverbandes „Oberes Edertal“, Landkreis Waldeck-Frankenberg, für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. I S. 503), in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung sinngemäß hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Oberes Edertal am 14.12.2022 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen:
weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten PDF-Datei
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