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Verzicht auf die Erstellung eines Beteiligungsberichts nach § 123 a Hessische Gemeindeordnung (HGO) der Gemeinde Allendorf (Eder) für das Jahr 2022

Nach der vorgenannten Bestimmung hat die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dieser Dokumentation sind aber nur solche Beteiligungen aufzuführen, an denen die Gemeinde wenigstens 20 % Anteile hält.
Mit Beschluss vom 10.05.2023 hat die Gemeindevertretung für das Jahr 2022 festgestellt, dass die Gemeinde Allendorf (Eder) keine Beteiligungen im Sinne dieser Vorschrift hält; ein Beteiligungsbericht wird daher nicht erstellt. Der vorstehende Beschluss und die Tatsache, dass kein Beteiligungsbericht erstellt wird, werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Allendorf (Eder), den 15.05.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Allendorf (Eder)
Junghenn
Bürgermeister
weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten PDF-Datei
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