Verzicht auf die Erstellung eines Beteiligungsberichts nach § 123 a Hessische Gemeindeordnung (HGO) der Gemeinde Bromskirchen für das Jahr 2022



Nach der vorgenannten Bestimmung hat die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dieser Dokumentation sind aber nur solche Beteiligungen aufzuführen, an denen die Gemeinde wenigstens 20 % Anteile hält.

Mit Beschluss vom 10.05.2023 hat die Gemeindevertretung für das Jahr 2022 festgestellt, dass die Gemeinde Bromskirchen keine Beteiligungen im Sinne dieser Vorschrift hält; ein Beteiligungsbericht wird daher nicht erstellt. Der vorstehende Beschluss und die Tatsache, dass kein Beteiligungsbericht erstellt wird, werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Allendorf (Eder), den 15.05.2023

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Allendorf (Eder)

 

Junghenn

Bürgermeister


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