Jahresabschluss 2018 der ehemaligen Gemeinde Bromskirchen



Auf Grund des § 114 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der z. Zt. geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 10. Mai 2023 folgenden Beschluss gefasst:

1. Beschluss der Gemeindevertretung

a) Der, dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018, als Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018, wird beschlossen. Das Bilanzvolumen beläuft sich auf insgesamt 22.678.151,28 Euro.

b) Der Bericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 21.03.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 wird zur Kenntnis genommen.

c) Dem Gemeindevorstand wird nach § 114 der HGO für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt

2. Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss mit allen Anlagen liegt in der Zeit vom 24.05.2023 bis einschl. 31.05.2023 bei der Gemeindeverwaltung Allendorf (Eder), Schulstraße 5, 35108 Allendorf (Eder), während der Dienststunden, zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

 

Allendorf (Eder), den 23.05.2023

 

Der Gemeindevorstand

 

Junghenn, Bürgermeister


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