Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens eines Mitglieds der Gemeindevertretung der Gemeinde Allendorf (Eder)



Herr Carsten Schäfer verzichtet auf sein Amt in der Gemeindevertretung Allendorf (Eder).

Aufgrund des § 34 des hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Daher stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) fest, dass der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der BLO mit den meisten Stimmen Herr Stefan Wolf, Hopfengartenstraße 18, ist. Herr Wolf rückt somit für die Dauer der restlichen Wahlzeit bis zum 31. März 2026 in die Gemeindevertretung nach.

Jeder Wahlberechtigte kann aufgrund des § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Allendorf (Eder), Schulstr. 5, 35108 Allendorf (Eder), zu erheben.


Allendorf (Eder), den 13.07.2023

 

Claus Junghenn

Gemeindewahlleiter


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