Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens eines Mitglieds des Ortsbeirates Bromskirchen



Herr Andreas Schöpfer ist in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 19. Juli 2023 als Beigeordneter in den Gemeindevorstand gewählt worden und verliert somit sein Amt im Ortsbeirat Bromskirchen.

Aufgrund des § 34 des hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Daher stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) fest, dass der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages des Ortsbeirates Bromskirchen mit den meisten Stimmen Herr Michael Feige, Am Bimmig 26, ist. Herr Feige rückt somit für die Dauer der restlichen Wahlzeit bis zum 31. März 2026 in den Ortsbeirat Bromskirchen nach.

Jeder Wahlberechtigte kann aufgrund des § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Allendorf (Eder), Schulstr. 5, 35108 Allendorf (Eder), zu erheben.

 

Allendorf (Eder), den 20.07.2023

 

Claus Junghenn

Gemeindewahlleiter


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