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Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens von Mitgliedern der Gemeindevertretung Allendorf (Eder)

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Allendorf (Eder) am 19. Juli 2023 wurden folgende bei der Kommunalwahl am 11. Juni 2023 gewählten Vertreter in den Gemeindevorstand der Gemeinde Allendorf (Eder) gewählt:
- Herr Kurt Kramer, CDU, Auf dem Sachsenberg 20, Allendorf (Eder)
- Herr Torsten Hirt, CDU, Holleracker 6, Allendorf (Eder)
- Herr Rolf Schubert, BLO, Auf der Haustäde 9, Allendorf (Eder)
- Herr Günter Pez, BLO, Lange Straße 8, Allendorf (Eder)
- Herr Andreas Schöpfer, BLB, Talblickstraße 30, Allendorf (Eder)
Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 65 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verlieren diese Vertreter dadurch ihren Sitz in der Gemeindevertretung.
Nach § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes rücken die nächsten noch nicht berufenen Bewerber mit den meisten Stimmen der betreffenden Wahlvorschläge an deren Stelle. Hiermit stelle ich fest, dass dies folgende Ersatzbewerber sind:
Für den Wahlvorschlag der CDU
- Herr Claus Jürgen Müller, Amselweg 9, Allendorf (Eder)
- Herr Karl-Friedrich Frese, Fortstraße 21, Allendorf (Eder)
Herr Karl-Friedrich Frese verzichtet auf sein Amt in der Gemeindevertretung, sodass hierfür folgender Ersatzbewerber nachrückt:
- Herr Igor Kusic, Holleracker 10a, Allendorf (Eder)
Für den Wahlvorschlag der BLO:
- Herr Frank Hesse, Raiffeisenstraße 4, Allendorf (Eder)
- Frau Tina Poloczek, Teichweg 9, Allendorf (Eder)
Für den Wahlvorschlag der BLB:
- Herr Burkhard Ringler, Eichenhardtstraße 11, Allendorf (Eder)
Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen zwei Wochen, vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Schulstr. 5, 35108 Allendorf (Eder), zu erheben.
Allendorf (Eder), den 20.07.2023
Claus Junghenn
Gemeindewahlleiter
weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten PDF-Datei
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