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Jahresabschluss 2019 der ehemaligen Gemeinde Bromskirchen

Auf Grund des § 114 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der z. Zt. geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 10. August 2023 folgenden Beschluss gefasst:
1. Beschluss der Gemeindevertretung
a) Der, dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019, als Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019, wird beschlossen. Das Bilanzvolumen beläuft sich auf insgesamt 21.881.110,40 Euro.
b) Der Bericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 20.04.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 wird zur Kenntnis genommen.
c) Dem Gemeindevorstand wird nach § 114 der HGO für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.
2. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss mit allen Anlagen liegt in der Zeit vom 28.08.2023 bis einschl. 05.09.2023 bei der Gemeindeverwaltung Allendorf (Eder), Schulstraße 5, 35108 Allendorf (Eder), während der Dienststunden, zu jedermann Einsicht öffentlich aus.
Allendorf (Eder), den 22.08.2023
Der Gemeindevorstand
Junghenn, Bürgermeister
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