Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens eines Mitgliedes der Gemeindevertretung Allendorf (Eder)



Durch den plötzlichen Tod von Wolfgang Wichmann ist sein Platz in der Gemeindevertretung der Gemeinde Allendorf (Eder) neu zu besetzen.

 

Aufgrund des § 34 des hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

 

Der noch nicht berufene Bewerber, Herr Fabian Briel hat auf die Annahme verzichtet.

 

Daher stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der CDU mit den meisten Stimmen Herr Florian Dauber, Hermann-Löns-Weg 7, ist.

Herr Dauber rückt somit für die Dauer der restlichen Wahlzeit bis zum 31.03.2026 in die Gemeindevertretung nach.

 

Jeder Wahlberechtigte kann aufgrund des § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Allendorf (Eder), Schulstr. 5, 35108 Allendorf (Eder), zu erheben.

 

Allendorf (Eder), den 23.10.2023

 

      Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Allendorf (Eder)

 

 

Claus Junghenn

Bürgermeister


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