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Frist Vereinsförderung

Unter Hinweis auf § 11 Abs. 2 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Allendorf (Eder), bitten wir die ortsansässigen Vereine und Verbände, die Anträge auf Bezuschussung bis zum 30. Juni 2025 zu stellen. Antragsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung zu erhalten oder können über die Internetseite der Gemeinde Allendorf (Eder) www.allendorf-eder.de abgerufen werden. Später eingehende Anträge bleiben bei der Verteilung der Fördermittel unberücksichtigt.
Allendorf (Eder), den 13.06.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Allendorf (Eder)
Schäfer
Bürgermeister
weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten PDF-Datei
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