Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Bromskirchen



Auf Grund des § 114 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der z. Zt. geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26. Juni 2025 folgenden Beschluss gefasst:

1. Beschluss der Gemeindevertretung

a) Der, dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021, als Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021, wird beschlossen. Das Bilanzvolumen beläuft sich auf insgesamt 25.381.848,95 Euro.

b) Der Bericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 19.05.2025 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 wird zur Kenntnis genommen.

c) Dem Gemeindevorstand wird nach § 114 der HGO für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.

2. Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss mit allen Anlagen ist auf der Internetseite der Gemeinde Allendorf (Eder) unter www.allendorf-eder.de einsehbar.

 

Allendorf (Eder), den 21.07.2025

 

Der Gemeindevorstand

 

Carsten Schäfer

Bürgermeister


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