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Jahresabschluss 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Allendorf (Eder) / Bromskirchen

Auf Grund des § 114 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der z. Zt. geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Allendorf (Eder) als Rechtsnachfolger der Verwaltungsgemeinschaft Allendorf (Eder) / Bromskirchen in ihrer Sitzung am 06. November 2025 folgenden Beschluss gefasst:
1. Beschluss der Gemeindevertretung
a) Der, dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018, als Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018, wird beschlossen. Das Bilanzvolumen beläuft sich auf insgesamt 395.800,35 Euro.
b) Der Bericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 08.09.2025 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 wird zur Kenntnis genommen.
c) Dem Vorstand der Verwaltungsgemeinschaft Allendorf (Eder) / Bromskirchen wird nach § 114 der HGO für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.
2. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss mit allen Anlagen ist auf der Internetseite der Gemeinde Allendorf (Eder) unter www.allendorf-eder.de einsehbar.
Allendorf (Eder), den 20.11.2025
Der Gemeindevorstand
Carsten Schäfer
Bürgermeister
weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten PDF-Datei
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