Jahresabschluss 2019 der Verwaltungsgemeinschaft Allendorf (Eder) / Bromskirchen



Auf Grund des § 114 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der z. Zt. geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Allendorf (Eder) als Rechtsnachfolger der Verwaltungsgemeinschaft Allendorf (Eder) / Bromskirchen in ihrer Sitzung am 06. November 2025 folgenden Beschluss gefasst:

1. Beschluss der Gemeindevertretung

a) Der, dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019, als Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019, wird beschlossen. Das Bilanzvolumen beläuft sich auf insgesamt 812.381,80 Euro.

b) Der Bericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 08.09.2025 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 wird zur Kenntnis genommen.

c) Dem Vorstand der Verwaltungsgemeinschaft Allendorf (Eder) / Bromskirchen wird nach § 114 der HGO für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.

2. Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss mit allen Anlagen ist auf der Internetseite der Gemeinde Allendorf (Eder) unter www.allendorf-eder.de einsehbar.

 

Allendorf (Eder), den 21.11.2025

 

Der Gemeindevorstand

 

 

Carsten Schäfer

Bürgermeister


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