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Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens eines Mitglieds des Ortsbeirates Battenfeld

Herr Günter Pez hat seine Wahl zum Ortsbeirat Battenfeld nicht angenommen.
Aufgrund des § 34 des hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle.
Daher stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) fest, dass der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Bürgerliste Ortsteile (BLO) für den Ortsbeirat Battenfeld mit den meisten Stimmen Herr Andy Hannig, Lange Straße 31, ist. Herr Hannig rückt somit für die Dauer der Wahlzeit vom 01.04.2026 bis zum 31.03.20231 in den Ortsbeirat Battenfeld nach.
Jeder Wahlberechtigte kann aufgrund des § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Allendorf (Eder), Schulstr. 5, 35108 Allendorf (Eder), zu erheben.
Allendorf (Eder), den 07.04.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Allendorf (Eder)
Stefan Noll
Gemeindewahlleiter
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