Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015



Auf Grund des § 114 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der z. Zt. geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 08.06.2022 folgenden Beschluss gefasst:

1. Beschluss der Gemeindevertretung

a) Der, dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015, als Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015, wird beschlossen. Das Bilanzvolumen beläuft sich auf insgesamt 57.623.897,57 Euro.

b) Der Bericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 10.03.2022 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.

c) Dem Gemeindevorstand wird nach § 114 der HGO für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt

2. Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss mit allen Anlagen liegt in der Zeit vom 28.06.2022 bis einschl. 06.07.2022 bei der Gemeindeverwaltung Allendorf (Eder), Schulstraße 5, 35108 Allendorf (Eder), während der Dienststunden, zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

 

Allendorf (Eder), den 15.06.2022

 

      Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Allendorf (Eder)

 

Claus Junghenn

Bürgermeister


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