GRENZÄNDERUNGSVERTRAG



der Gemeinden Allendorf (Eder) und Bromskirchen zur Eingliederung Bromskirchens zum 01. Januar 2023

Die Gemeindevertretungen Allendorf (Eder) sowie Bromskirchen haben jeweils am 28. Oktober 2021 mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nachfolgende Vereinbarung gemäß § 16 Abs. 3 HGO beschlossen:



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