Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens eines Mitglieds des Ortsbeirates Somplar



Herr Elias Bötzel scheidet zum 01. Dezember 2023 aus dem Ortsbeirat Somplar aus.

Aufgrund des § 34 des hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Daher stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) fest, dass der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages des Ortsbeirates Somplar mit den meisten Stimmen Herr Christoph Farrenkopf, Ruhrstraße 2, ist. Herr Farrenkopf hat sein Amt fristgerecht abgelehnt.

Dadurch wird die nächste, noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags des Ortsbeirates Somplar mit den meisten Stimmen, Frau Denise Schütz, Im Schlädderich 4, berufen.

Frau Schütz rückt somit ab dem 02. Dezember 2023 für die Dauer der restlichen Wahlzeit bis zum 31. März 2026 in den Ortsbeirat Somplar nach.

Jeder Wahlberechtigte kann aufgrund des § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Allendorf (Eder), Schulstr. 5, 35108 Allendorf (Eder), zu erheben.

Allendorf (Eder), den 30.11.2023

 

Claus Junghenn

Gemeindewahlleiter


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