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Festsetzung der Abgaben für das Jahr 2024 durch öffentliche Bekanntmachung
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Abgabenschuldner der Abgabenarten
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Hundesteuer
für das Jahr 2024 dann keinen neuen Abgabenbescheid erhalten, wenn die gleiche Abgabe wie im Vorjahr zu entrichten ist. Für die Abgabenschuldner treten mit dem Tage der Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre. Die Höhe der zu zahlenden Abgaben und die Fälligkeitstermine ergeben sich im Einzelfall aus den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden.
Die Abgabenfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung ergibt sich aus den folgenden Rechtsgrundlagen: § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I, S. 965) und § 9 Abs. 3 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Allendorf (Eder) vom 23.11.2022.
Diese Abgabenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch beim Gemeindevorstand der Gemeinde Allendorf (Eder), Schulstr. 5, 35108 Allendorf (Eder), angefochten werden.
Allendorf (Eder), den 31.01.2024
DER GEMEINDEVORSTAND
der Gemeinde Allendorf (Eder)
Carsten Schäfer
Bürgermeister
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