Jahresabschluss 2016 der Verwaltungsgemeinschaft Allendorf (Eder) / Bromskirchen



Auf Grund des § 114 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der z. Zt. geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Allendorf (Eder) als Rechtsnachfolger der Verwaltungsgemeinschaft Allendorf (Eder) / Bromskirchen in ihrer Sitzung am 07. Mai 2024 folgenden Beschluss gefasst:


1. Beschluss der Gemeindevertretung

a) Der, dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016, als Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016, wird beschlossen. Das Bilanzvolumen beläuft sich auf insgesamt 58.275,57 Euro.

b) Der Bericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 04.04.2024 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 wird zur Kenntnis genommen.

c) Dem Vorstand der Verwaltungsgemeinschaft Allendorf (Eder) / Bromskirchen wird nach § 114 der HGO für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt.


2. Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss mit allen Anlagen liegt in der Zeit vom 21.05.2024 bis einschl. 29.05.2024 bei der Gemeindeverwaltung Allendorf (Eder), Schulstraße 5, 35108 Allendorf (Eder), während der Dienststunden, zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

 

Allendorf (Eder), den 17.05.2024

 

Der Gemeindevorstand


Schäfer, Bürgermeister


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