Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Bromskirchen für das Haushaltsjahr 2022



1.         Haushaltssatzung

Aufgrund der § 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom

28.03.2015 (GVBI.I S. 158, 188), hat die Gemeindevertretung am 27.01.2022 folgende

Haushaltssatzung beschlossen:


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