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Allgemeinverfügung der Gemeinde Bromskirchen zur Änderung von Straßennamenbezeichnungen im Ortsteil Somplar
Allgemeinverfügung der
Gemeinde Bromskirchen
zur Änderung von Straßennamenbezeichnungen im Ortsteil Somplar
Die Gemeindevertretung Bromskirchen hat am 07.07.2022 folgende Allgemeinverfügung durch öffentliche Bekanntgabe erlassen:
I.
Nachfolgende Straßennamenbezeichnungen gelten ab 31.12.2022 in der Gemeinde Bromskirchen, Ortsteil Somplar:
Bisheriger Name | Neuer Name |
Wallstraße (Flur 2, Flurstück 110) | Am Mühlgraben |
Wallstraße (Flur 2, Flurstück 121/1) | Am Mühlgraben |
Dorfstraße (Flur 2, Flurstück 98) | Wallstraße |
Dorfstraße (Flur 2, Flurstück 107) | Wallstraße |
II.
Begründung
Die Umbenennung der Straßennamen dient der Gefahrenabwehr und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Damit wird gewährleistet, dass die Einsatzkräfte wie Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und sonstige jederzeit und schnell die Einsatzorte erreichen können. Darüber hinaus muss die jeweilige Anschrift zweifelsfrei zu finden sein.
Im Ortsteil Somplar gibt es die Wallstraße, die aus einem zwischen dem Unter- und Oberdorf gelegenen Weg besteht, der entlang eines unterirdisch geführten Betriebsgrabens (Mühlgraben) führt. An dieser Wallstraße sind talseitig drei Häuser angebunden.
Alle drei Anwesen liegen aber mit ihrer Rückseite an der Wallstraße und ihre Zugänge und Höfe sind nur über die Dorfstraße erreichbar. Die beiden Stichwege zu den Anwesen tragen derzeit den Namen Dorfstraße.
III.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Bromskirchen, Unterm Stein 2, 59969 Bromskirchen erhoben werden.
IV.
Hinweis
Die Straßennamenänderungen werden zum 31.12.2022 vollzogen. Die betroffenen Grundstückseigentümer und Anlieger werden entsprechend informiert.
Bromskirchen, den 11.07.2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Bromskirchen
Ottmar Vöpel
Bürgermeister
weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten PDF-Datei
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