Allgemeinverfügung der Gemeinde Bromskirchen zur Änderung von Straßennamenbezeichnungen im Ortsteil Somplar



Allgemeinverfügung der
Gemeinde Bromskirchen
zur Änderung von Straßennamenbezeichnungen im Ortsteil Somplar


Die Gemeindevertretung Bromskirchen hat am 07.07.2022 folgende Allgemeinverfügung durch öffentliche Bekanntgabe erlassen:

I.

Nachfolgende Straßennamenbezeichnungen gelten ab 31.12.2022 in der Gemeinde Bromskirchen, Ortsteil Somplar:

Bisheriger NameNeuer Name
Wallstraße (Flur 2, Flurstück 110)Am Mühlgraben
Wallstraße (Flur 2, Flurstück 121/1)Am Mühlgraben
Dorfstraße (Flur 2, Flurstück 98)Wallstraße
Dorfstraße (Flur 2, Flurstück 107)Wallstraße

II.
Begründung

Die Umbenennung der Straßennamen dient der Gefahrenabwehr und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Damit wird gewährleistet, dass die Einsatzkräfte wie Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und sonstige jederzeit und schnell die Einsatzorte erreichen können. Darüber hinaus muss die jeweilige Anschrift zweifelsfrei zu finden sein.

Im Ortsteil Somplar gibt es die Wallstraße, die aus einem zwischen dem Unter- und Oberdorf gelegenen Weg besteht, der entlang eines unterirdisch geführten Betriebsgrabens (Mühlgraben) führt. An dieser Wallstraße sind talseitig drei Häuser angebunden.
Alle drei Anwesen liegen aber mit ihrer Rückseite an der Wallstraße und ihre Zugänge und Höfe sind nur über die Dorfstraße erreichbar. Die beiden Stichwege zu den Anwesen tragen derzeit den Namen Dorfstraße.

III.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Bromskirchen, Unterm Stein 2, 59969 Bromskirchen erhoben werden.

IV.
Hinweis

Die Straßennamenänderungen werden zum 31.12.2022 vollzogen. Die betroffenen Grundstückseigentümer und Anlieger werden entsprechend informiert.

Bromskirchen, den 11.07.2022

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Bromskirchen

Ottmar Vöpel
Bürgermeister


weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten PDF-Datei

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