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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der I. Nachtragshaushaltssatzung und des I. Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Bromskirchen für das Haushaltsjahr 2022

Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bromskirchen für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den weiter vorgeschriebenen Bestandteilen und Anlagen liegt entsprechend §§ 97 Abs. 2 und 98 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Zeit vom 19.10. bis 27.10.2022 während der Dienststunden der Verwaltung im Gebäude der Gemeindeverwaltung Bromskirchen, Unterm Stein 2, 59969 Bromskirchen zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bromskirchen, den 14.10.2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Bromskirchen
Ottmar Vöpel
Bürgermeister
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