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Allgemeinverfügung der
Gemeinde Bromskirchen
zur Änderung doppelter Straßennamen im Zuge des Zusammenschlusses von Allendorf (Eder) und Bromskirchen
Die Gemeindevertretung Bromskirchen hat am 12.05.2022 gemäß § 3 Absatz 4 des Grenzänderungsvertrages folgende Allgemeinverfügung durch öffentliche Bekanntgabe erlassen:
I.
Nachfolgende Straßennamenänderungen gelten ab 31.12.2022 in der Gemeinde Bromskirchen:
Bisherige Name | Neuer Name |
Ortsteil Bromskirchen | |
Akazienweg | Kastanienweg |
Am Bahnhof | Herbert-Hoppe-Straße |
Amselweg | Ammerweg |
Brunnenstraße | Zum Silbersee |
Drosselweg | Dohlenweg |
Finkenweg | Kleiberweg |
Gartenstraße | Wiesenweg |
Hauptstraße | Sauerlandstraße |
Kirchweg | An der Kirche |
Schulstraße | Leitergasse |
Ortsteil Somplar | |
Am Homberg | Nuhneblick |
II.
Begründung
Die Gemeinden Allendorf (Eder) und Bromskirchen schließen sich zum 01.01.2023 in Form einer Eingliederung zusammen. Die Gemeinde Allendorf (Eder) wird dabei bestehen bleiben. Die bislang selbständige Gemeinde Bromskirchen wird aufgelöst und mit ihren Ortsteilen in die Gemeinde Allendorf (Eder) eingegliedert.
In diesem Zusammenhang müssen doppelt vorhandene Straßennamen angepasst werden. Die Umbenennung der Straßennamen dient der Gefahrenabwehr und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Damit wird gewährleistet, dass die Einsatzkräfte wie Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und sonstige jederzeit und schnell die Einsatzorte erreichen können.
III.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Bromskirchen, Unterm Stein 2, 59969 Bromskirchen erhoben werden.
IV.
Hinweis
Die Straßennamenänderungen werden zum 31.12.2022 vollzogen. Die betroffenen Grundstückseigentümer und Anlieger werden entsprechend informiert.
Bromskirchen, den 30.05.2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Bromskirchen
Ottmar Vöpel
Bürgermeister
weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten PDF-Datei
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