Bauleitplanung der Gemeinde Bromskirchen, Ortsteil BromskirchenBebauungsplan Nr. 8 „Am Bimmig“ 1. Änderung



Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

 

Die Gemeinde Bromskirchen betreibt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Bimmig“ 1. Änderung. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Bimmig“ ist ausschließlich die Einbeziehung der im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche Zweckbestimmung Ortsrandeingrünung in das angrenzende Allgemeine Wohngebiet und Neuzuordnung des hieraus entstehenden Biotopwertdefizits. Alle sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Bimmig“ gelten unverändert fort.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der zugehörigen Begründung und landschaftspflegerischen Fachbeitrag liegt in der Zeit von

Montag, dem 05.09.2022 bis einschl. Freitag, dem 07.10.2022

in der Gemeindeverwaltung Bromskirchen, Unterm Stein 2, 59969 Bromskirchen während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.

Die Unterlagen können zudem auf der Interseite der Gemeinde Bromskirchen unter https://www.bromskirchen.de/bebauungsplan-nr8 und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

Der Gemeindevorstand

gez. Vöpel
Bürgermeister


Bauleitplanung der Gemeinde Bromskirchen, Ortsteil Bromskirchen

Bebauungsplan Nr. 8 „Am Bimmig“ 1. Änderung

Räumlicher Geltungsbereich


Externe Ausgleichsfläche (Gemarkung Bromskirchen, Flur 12, Flurstück 307/24 teilweise)



weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten PDF-Datei

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