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Gemeinde Allendorf (Eder) weist auf Katzenschutzverordnung hin
Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde Allendorf (Eder) auf die seit dem 01.02.2023 gültige Verordnung zum Schutz freilebender Katzen (KatzenschutzVO) hin. Mit der Umsetzung der Satzung soll die unkontrollierte Vermehrung verwilderter Katzen und das Aussetzen von ungewolltem Nachwuchs verhindert und eingedämmt werden. Ziel ist es, das Leid der Tiere zu reduzieren, eine verantwortungsvolle Haltung zu fördern und den ehrenamtlichen Einsatz der Tierschutzvereine rechtlich abzusichern.
Die Verordnung gilt für das gesamte Gemeindegebiet und umfasst u.a. eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Halterkatzen.
Viele Katzen weisen mangels menschlicher Betreuung häufig Verletzungen, Unterernährung und Infektionskrankheiten auf. Die Einrichtungen der Tierschutzvereine arbeiten schon lange an den Grenzen ihrer Belastbarkeit.
Die Kennzeichnung der Katzen, denen ihre Besitzer einen unkontrollierten Auslauf ermöglichen möchten, hilft, das tatsächliche Ausmaß der freilebenden und somit herrenlosen Katzen und damit verbundene Problemfelder zu ermitteln.
Die aktuelle Verordnung sieht auch eine Beschränkung hinsichtlich des unkontrollierten Freilaufes fortpflanzungsfähiger (nicht kastrierter) Katzen vor. Die Gemeinde appelliert eindringlich an alle Katzenhalter, dadurch eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern. Die Kastration von Freigängern gehört zu einer verantwortungsvollen Katzenhaltung und verhindert im Ergebnis ebenfalls Inzucht und Tierleid.
Auch sollen Freigänger mit Mikrochip oder Ohrtätowierung gekennzeichnet und in ein Tier-Register (z.B. TASSO e.V.) eingetragen werden. Mit der Beachtung der Verordnung leisten alle Katzenhalter einen wertvollen Beitrag zum aktiven und gelebten Tierschutz.
Informationen können Sie bei der Gemeinde Allendorf (Eder) unter 06452/9131-14 erhalten. Dort können auch Verdachtsfälle von Verstößen gegen die Verordnung gemeldet werden.

